Ladies

§24 Abs. 2 ProstSchG i.V mit ProstSchG mit §32 Abs. 2 ProstSchG

Kondompflicht

Sehr geehrte Gäste,

wie müssen Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2017 bei uns im Haus Kondompflicht besteht. Bitte halten Sie diese Kondompflicht ein. Sollte dies nicht der Fall sein, machen Sie sich strafbar und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Hinweis

Anwesende Prostituierte bieten Ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an und rechnen im eigenen Namen ab und handeln nicht im Namen des Inhabers der Prostitutionsstätte!

Die Ausgestaltung von sexuellen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen den Prostituierten und deren Kunden oder Kundinnen vereinbart und ist nicht Bestandteil des Eintrittsgeldes.

Sie haben noch Fragen? – wir beantworten sie gerne.